Geschäftsfahrhabe
Die Fahrhabeversicherung deckt die Schäden an Gegenständen einer Firma, die nicht Gebäudebestandteile oder bauliche Einrichtungen sind. Es handelt sich um eine Pauschalversicherung, die je nach Vereinbarung Feuer- (inkl. Elementarschäden), Wasser-, Diebstahl- und Glasschäden deckt; als Ersatzwert sind in der Regel die Kosten für eine Neuanschaffung (Neuwert) vorgesehen. Wichtig ist die laufende Anpassung der Versicherungssumme an Geldentwertung oder Neuanschaffung, sonst entsteht eine Unterversicherung.
Wir versichern Ihre Fahrhabe gegen: Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion.
In der Feuerversicherung sind auch Elementarereignisse mitversichert: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm über 75 km/h, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (inkl. Elementarschaden Spezial für bauliche Anlagen im Freien)
Die Wasserversicherung deckt an der versicherten Sache Schäden, die durch Ausfliessen von Wasser aus Wasserleitungsanlagen, Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren, Rückstau aus Abwasserkanalisationen und Grundwasser, Frostschäden an Wasserleitungsanlagen, Ausfliessen von Öl aus Heizungsanlagen und -tanks erfolgen. Ausgeschlossen sind Elementarschäden, diese sind durch die Feuerversicherung gedeckt.
Versichert sind: Gebäudeverglasungen, Lavabos, Spültröge, Duschwände, Klosetts und Bidets, Keramikkochherdplatten
Wir versichern Schäden, verursacht durch Täter, die gewaltsam in ein Gebäude oder in einen Raum eines Gebäudes eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen.
Wir versichern Aufräumungs- und Dekontaminationskosten, Kosten für Notverglasungen, Nottüren, Notschlösser, Schlossänderungskosten, Freilegungskosten bei Wasserschäden, Mietertragsausfall.